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Anmeldung als Neumitglied

«Mitglied kann werden, wer im Vereinsgebiet (in Aesch, Pfeffingen und Duggingen) Geschäfts- oder Wohnsitz hat. Als Aktivmitglied kann jede natürliche Person und jede juristische Person aufgenommen werden, die in SELBSTÄNDIGER ERWERBSTÄTIGKEIT in Gewerbe, Handel, Dienstleistung und/oder Industrie tätig ist.»

Wenn Sie die hier genannten statutarischen Bedingungen erfüllen, können Sie eine Neumitgliedschaft im Gewerbe & Industrie Aesch beantragen. 
(Definition selbständige Erwerbstätigkeit BL). Weggezogene Firmen können bei uns Vereinsmitglieder bleiben, so lange sie das möchten.

Mit dem Beitritt zum Gewerbe & Industrie Aesch ist man automatisch ebenfalls Mitglied:

  • im kantonalen Verband (Wirtschaftskammer Baselland)
  • sowie dem nationalen Verband (Schweizerischer Gewerbeverband)
  • und profitiert von Dienstleistungen wie dem Zugang zur AHV-Ausgleichskasse 114
  • und der Familienausgleichskasse GEFAK der Wirtschaftskammer Baselland.

zu folgendem Jahresbeitrag:

CHF 150.--

Gewerbe- & Industrieverein Aesch (unverändert seit 2018)
inkl. jährlicher Beitragskosten als automatisches Kollektivmitglied der Wirtschaftskammer Baselland (WIKA-Mitgliedschaft) sowie des Schweizerischen Gewerbeverbandes.

Die Rechnung erfolgt jährlich nach unserer GV durch unseren Kassier.

CHF 35.--

plus OBLIGATORISCHER Beitrag in Höhe von mindestens CHF 35.- für den statutarischen Mindestbeitrag an den Aktionsfond der Baselbieter KMU. Dieser dient – im Interesse der Gesamtheit der Verbandsmitglieder – der Finanzierung von Aktivitäten zur Stärkung und Verteidigung der Position der Selbständigerwerbenden und sämtlicher KMU (um wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen zu erhalten resp. zu optimieren). 

Die Rechnung wird Ihnen jährlich direkt vom Haus der Wirtschaft resp. der Wirtschaftskammer BL zugestellt.

= CHF 185.--

ergibt einen Jahresbeitrag in Höhe von insgesamt CHF 185.--


Annahme von AESCHER Geschenkbons

  • Mit Auflösung der IG Aesch hat sich der Vorstand vom Gewerbe & Industrie Aesch entschieden, dass die Aescher Geschenkbons neu bei allen Mitgliedfirmen eingelöst werden können.
  • Somit sollten Sie als Mitgliedfirma die Bons (CHF 10.-- rot / 20.-- blau & 50.-- braun) gernell als Zahlungsmittel annehmen oder selber für Einkäufe nutzen.

Korrekte Rückgabe der Bons

  • Dazu sammeln Sie einige bei ihnen eingelösten Geschenbons zusammen 
  • und versehen das weisse Feld im AESCHER Geschenkbon mit:
  • einem Firmenstempel
  • sowie einer gültigen Unterschrift
  • danach können Sie diese bei der Raiffeisenbank Aesch-Pfeffingen zurückgeben und gegen Bargeld einlösen.

Die Statuten vom Gewerbe & Industrie Aesch


Die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer BL


Die Organisation der Wirtschaftskammer BL

Neumitgliedschaft beantragen

Werden Sie ein Teil in unserer starken Gemeinschaft und registrieren Sie sich noch heute online.

Haben Sie die oben auf der Seite aufgeführten Bedingungen gelesen und verstanden?

Mit der Anmeldung akzeptieren Sie sämtliche Mitgliedschaften und deren jährliche Kosten. 

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